Auszug aus einem Wertgutachten für Einbauschränke mit Vor-Ort-Termin.
Anlaß: Ausscheiden eines Partners aus der Steuerrechtskanzlei
.....
3. Analyse Wert Einbauschränke EG
Die zu bewertenden Einbauschränke sind alle nach übereinstimmenden Aussagen der Parteien von einem Schreiner ca. 1978 bei Kanzleigründung gefertigt worden.
3.1. Anschaffungskosten Einbauschränke Erdgeschoss
Bei dem Ortstermin am --.--.2009 gaben A und B an, dass die Einbauschränke im Erdgeschoss bei Gründung der Kanzlei von einem Schreiner paßgenau gefertigt wurden.
Der Anschaffungswert der Einbauschränke wurde nach Rücksprache mit dem ursprünglichen Kanzleigründer D und Vater der Inhaberin C mit ca. 30.000 DM beziffert; es liegen mir darüber jedoch keine Unterlagen vor; können jedoch im Bedarfsfall noch nachgereicht werden.
Der ursprüngliche Beschaffungswert wurde weder von A noch von B angezweifelt.
3.2. Nutzwert / Gebrauchswert Einbauschränke EG
Bei der Begehung in den Kanzleiräumen zusammen mit A und B am --.--.2009 habe ich vor Ort den Zustand der Einbauschränke mit diesen Eckdaten augenscheinlich und durch einfache Funktionstests geprüft:
• Herstellung des Schrankes aus Schreinerplatten oder einzelnen Schrankkorpen mit eigenen Seitenwänden
• Stabilität der Ablageböden auf evt. „Durchhängen“
• Öffnen und Schließfähigkeit der Schränke
• Öffnen und Schließenfähigkeit der Hängeregistratur -Schubladen
• Beschädigungen der Schränke wie z.b. ab-/angeschlagene Ecken, Ablösen der Furnierplatten, Wasserschäden.
Diese Prüfung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch von beiden Parteien ohne ergänzende fachmännische Expertenprüfung durch u.a. einen Schreiner jedoch mit Hilfe von B und A. .....